Sicherheit & Service |
06.06.2014 |
Gast
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Nachdem schon lange nicht mehr im Zug geraucht werden darf, würde ich mich über ein Alkohol-Trink-Verbot freuen. An Bahnhöfen sollte daher auch generell kein Alkohol verkauft werden.
Antwort des VRR:
Hallo und danke für das Feedback! In den NRW-Beförderungsbedingungen ist festgehalten, dass sich jeder Fahrgast bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten muss, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Die Beförderungsbedingungen können durch die Verkehrsunternehmen selbst um ein Alkoholkonsumverbot ergänzt werden. Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von den Beförderungsbedingungen unberührt.
Viele Grüße,
Moderation VRR-Team