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Bei allem Respekt vor dieser Online-Beteiligung: Es sollte der Einsatz von Bestandsfahrzeugen, auch nach Neuausschreibung ermöglicht werden! Alle 10 - 15 Jahre Neufahrzeuge einzusetzen, trägt nicht dazu bei, den ÖPNV kosteneffizient anzubieten. Als obere Prämisse sollten keine Züge mit Luxusausstattung im Nahverkehr, sondern ein zuverlässiger und bezahlbarer Nahverkehr stehen!
Antwort des VRR: 

Hallo und vielen Dank für das Feedback! In einigen Netzen wurden von uns Gebrauchtfahrzeuge zugelassen (RE2, Netz westliches Münsterland). Grundsätzlich streben wir den Einsatz von Standardfahrzeugen an, die den Reisenden einen angemessenen Komfort unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen geben. Neufahrzeuge werden in der Regel dort gefordert, wo verkehrliche Anforderungen (erhöhte Kapazitäten, verbesserte Fahrdynamik, Klimatisierung,..) dies unumgänglich machen.
Viele Grüße,
Moderation VRR-Team