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Tarifsystem vereinfachen: Stufen C+D (+E?) zusammenlegen.
Antwort des VRR: 

Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback! Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte / Gemeinden und setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Bei der Ermittlung eines Preises (Preisstufe) für eine bestimmte Fahrt wird nicht die tatsächliche Wegstrecke zu Grunde gelegt, sondern vielmehr der gesamte Radius der Fahrtenmöglichkeiten. Dies begründet sich dadurch, dass das Tarifsystem im VRR nicht kilometerbezogen aufgebaut ist. Die benötigte Preisstufe wird also nicht anhand der Entfernung, sondern anhand der durchfahrenen Flächenzonen festgelegt.
Neben der Kurzstrecke gibt es die fünf Preisstufen A, B, C, D und E. Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. Auch in den Städten, die in zwei Tarifgebiete unterteilt sind, gilt für innerstädtische Fahrten die Preisstufe A. Die Preisstufe A gilt ebenfalls bei Fahrten in zwei Waben unterschiedlicher und nebeneinander liegendenTarifgebieten. Die Preisstufe B gilt für Fahrten in die Nachbarstadt, die Preisstufe C deckt die mittleren Reiseweiten ab, die Preisstufe D die Region und die Preisstufe E umfasst das gesamte VRR-Gebiet. Bei der Preisbildung spielt auch der Faktor Fahrtenhäufigkeit sowie die Kostendeckung eine entscheidende Rolle. Sämtliche Faktoren werden durch empirische Erhebungen ermittelt und anschließend ausgewertet. Grundsätzlich ist der VRR bestrebt eine übersichtliche und kundenfreundliche Tarifgestaltung zu realisieren. Die Preisgestaltung im Öffentlichen Nahverkehr ist jedoch nicht allein Sache der Verkehrsverbünde, sondern sie erfolgt stets unter Einflussnahme der Verkehrsunternehmen und der in den politischen Gremien vertretenen Aufgabenträger, also der Städte und Kreise des jeweiligen Raumes.
Im Bereich Preis und Tarif wird es voraussichtlich 2015 eine Tarifstrukturreform geben, die Leistungen und Gegenleistungen noch besser aufschlüsselt. Hierbei sollen dann beispielsweise Zusatzleistungen neu bewertet und bepreist werden und eine Harmonisierung in den Übergangsbereichen zu den Nachbarverbünden erfolgen. Auch dem Angebotsunterschieden zwischen Stadt und ländlichem Raum soll besser Rechnung getragen werden.
Viele Güße,
Moderation VRR-Team