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Faire Tarife. Kann nicht angehen, dass zwei S-Bahnstation Fahrt keine Kurzstrecke sind, weil städteübergreifend. Z.B. Duisburg-Rahm -> Ddorf Flughafen
Antwort des VRR: 

Hallo und danke für Ihr Feedback! Für den Kurzstreckentarif sind die Linien in bis zu vier Haltestellenabstände unterteilt. Eine Kurzstrecke besteht aus einer fest definierten Entfernung, die von jeder Haltestelle festgelegt wird. Diese beträgt im Liniendurchschnitt 1,5 Kilometer. Eine Abweichung von +/- 20% ist dabei zulässig. An den Haltestellen Ihrer Linie erhalten Sie Informationen, welche Haltestellen mit dem Kurzstreckentarif erreichbar sind.

Im Schienenverkehr wird eine Kurzstrecke eingerichtet, wenn parallel zwischen diesen beiden Haltepunkten eine Kurzstrecke mit den übrigen Verkehrsmitteln besteht. Die Kurzstreckenregelung (3 Stationen) gilt für kommunale Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnlinien. Für StädteSchnellBus- und Eisenbahnlinien wird nur dann eine Kurzstrecke angeboten, wenn der Abstand zwischen den Haltestellen oder Bahnhöfen etwa 1,5 km beträgt.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen. Eine Liste aller Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet finden Sie im Internet:
http://vrr.de/de/vrr/vu/index.html
Viele Grüße,
Moderation VRR-Team